Wichtige Information
Aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit unserer Mitarbeitenden, möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir in der Zeit vom 24.07. bis 01.09.2023 für Sie nur vormittags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 persönlich zu erreichen sind.
Nachmittags bleibt das Büro geschlossen.
Ab Montag, den 4.09.2023 sind wir wieder für Sie zu den normalen Öffnungszeiten zu erreichen.
Aus aktuellem Anlass:
Inflationsausgleichsprämie
Wie können Sie Ihre Arbeitnehmer in Zeiten steigender Preise unterstützen und dabei Steuern sparen?
Die Inflation treibt die Preise derzeit in fast allen Bereichen in ungeahnte Höhen. Um hier für eine kleine Entlastung zu sorgen, hat die Bundesregierung die neue Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Als Arbeitgeber können Sie Ihren Arbeitnehmern nun bis Ende 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei unter die Arme greifen: mit Zahlungen oder Sachbezügen im Wert von bis zu 3.000 €.
Solange der Gesamtbetrag diesen Freibetrag nicht übersteigt, können Sie die Inflationsausgleichsprämie auch in mehreren Einzelbeträgen auszahlen. Bedingung ist jedoch, dass Sie die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen. Arbeitsvertraglich vereinbarte Sonderzahlungen - wie z.B. das Weihnachtsgeld oder auch variable Gehaltsbestandteile - dürfen Sie nicht umwandeln.
Die weiteren formalen Anforderungen an die Gewährung der Prämie sind einfach. Einen gesonderten Nachweis ihrer Betroffenheit - etwa einen erhöhten Stromabschlag - müssen die Arbeitnehmer nicht erbringen.
Unsere Infografik auf der nächsten Seite hilft Ihnen bei der richtigen Handhabung der Inflationsausgleichsprämie. Gerne unterstützen wir Sie bei Detailfragen, die etwa im Rahmen der Lohnabrechnungen aufkommen.
Für den Fall, dass Sie von der Möglichkeit der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie Gebrauch machen möchten, bitten wir Sie, uns die Auszahlungsbeträge und die Namen der betroffenen Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass eine Auszahlung an nahestehende Personen nur dann möglich ist, wenn die Gewährung einer solchen Beihilfe oder Unterstützung auch unter Fremden üblich ist.
Ihr Steuerberater aus Emden
Wir bieten Ihnen als Steuerberater in Emden einen umfassenden Service und kompetente Beratung zu allen Fragen rund um die Themen Steuerrecht und betriebswirtschaftliche Beratung – von betrieblicher Lohnbuchhaltung bis Erbschaftsteuererklärung.
Was wir für unsere Mandanten leisten …
für Unternehmen:
- Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Betriebliche Steuererklärungen
- Jahresabschlusserstellung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Beratung in Fragen der Unternehmensnachfolge
- Existenzgründerberatung
Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite.
oder

für Privatpersonen:
- Einkommensteuererklärung
- Finanzierungsberatung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Testamentsvollstreckung